Sofern im Exposé eines Objekts nicht anders genannt, gelten folgende Provisionssätze:
Gewerbliche Mietverträge:
Die Maklerprovision beträgt 3,00 monatliche Nettogrundmieten zzgl. der gesetzlichen USt.
Grundlage für die Berechnung der Maklerprovision ist die monatliche Nettogrundmiete.
Bei vereinbarten Staffelmieten berechnet sich die monatliche Nettogrundmiete aus dem Durchschnitt aller Nettogrundmieten über die vereinbarte Vertragslaufzeit.
Mietfreie Zeiten und sonstige Sonderregelungen werden nicht berücksichtigt.
Kaufverträge:
Die Maklerprovision beträgt 3,00 % des notariel vereinbarten Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen USt.
Fälligkeit:
Die Maklerprovision ist jeweils verdient und fällig mit vollständiger Unterzeichnung des vermittelten Vertrags.